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AGB's


1. ALLGEMEINES Istrienferien

Istrienferien ist ein Online-Reisebüro mit Sitz in Porec. Wir vermitteln private Ferienunterkünfte im Raum Istrien. Die Vermittlungsverträge über die Vermietung der Unterkünfte an Urlaubsgäste werden direkt mit den Eigentümern der Liegenschaften abgeschlossen. Jede Unterkunft verfügt über die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente und Lizenzen.

Istrienferien prüft die Unterkünfte persönlich und führt wahrheitsgetreue Informationen auf.

Unser Anliegen ist es, unseren Gästen einen angenehmen und unvergesslichen Urlaub zu ermöglichen. Die Dienstleistung an den Gast steht an oberster Stelle.

2. EINFÜHRUNG

Sie als Mieter bzw. Gast schließen den Mietvertrag mit dem Eigentümer der Unterkunft ab. Istrienferien übernimmt die Tätigkeit der Vermittlung und kann nur in diesem Sinne zur Verantwortung gezogen werden.

Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmen Sie mit der Überweisung der Anzahlung zu. Istrienferien behält sich das Recht auf Änderungen der AGB auf unserer Webseite www.istrien-ferien.de vor. Die Änderungen treten am Tag der Veröffentlichung in Kraft. Nach schriftlicher Buchungszusage durch den Gast wird dem Gast eine schriftliche Buchungsbestätigung mit den detaillierten Angaben zum Standort, Kontaktdaten und Kontoangaben für die Anzahlung zugestellt. Erst nach der Überweisung der Anzahlung ist die Buchung definitiv bestätigt. Der Mietvertrag besteht aus der schriftlichen Buchungsbestätigung und den AGB, welcher zwischen dem Gast als Mieter und dem Eigentümer als Vermieter abgeschlossen wird.

3. MIETBEGINN

Die Check-in- und Check-out-Zeit können wir leider nicht nach Wunsch verändern, und diese muss vom Gast eingehalten werden. Da die Unterkünfte gründlich gereinigt werden müssen und auch der Umschwung gepflegt wird, ist eine frühere Anreisezeit in der Regel nicht möglich. Die Schlüssel der Unterkunft werden Ihnen direkt vor Ort am Haus von den Eigentümern übergeben, sofern der gesamte Mietbetrag bezahlt wurde. Der Gast muss die Unterkunft spätestens bis 10:00 am Abreisetag verlassen. Die Schlüssel werden an den Eigentümer retourniert. Falls bei einer verspäteten Abreise verursachte Kosten entstehen sollten, werden diese direkt vor Ort an den Eigentümer gezahlt.

3.1. Gästezahl

Die angegebene, maximale höchstzulässige Gästezahl gemäß Buchungsbestätigung darf nicht überschritten werden. Nicht inbegriffen sind Kinder bis zum Alter von einem Jahr. Jede Änderung der Gästezahl muss vor dem Anreisetag schriftlich per E-Mail an Istrienferien angekündigt werden. Nach Mietbeginn wird der Eigentümer die Pässe der Gäste einziehen, um alle Gäste beim Tourismusverband anzumelden.

Sollte die Gästezahl überschritten werden, behalten sich Istrienferien und/oder der Eigentümer vor, den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Zur Folge wird der Gast die Unterkunft innerhalb vier Stunden verlassen müssen. Der Gast hat gegenüber Istrienferien und/oder dem Eigentümer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mietbetrages.

3.2. Zelte, Haustiere und Allergien

Zelte dürfen nur nach Absprache mit Istrienferien und dem Eigentümer aufgestellt werden.

Je nach Unterkunft sind Haustiere im Objekt erlaubt. Auf unserer Webseite ist ersichtlich, welche Unterkünfte haustierfreundlich sind. Zusätzliche Kosten pro Haustier werden ebenfalls ausgewiesen. Bei der Buchungsanfrage gibt der Gast die Anzahl der Haustiere an. Möchte der Gast mit mehr als einem Haustier anreisen, behält sich Istrienferien und der Eigentümer vor, die Anfrage abzulehnen. Die Anzahl der Haustiere auf der Buchungsbestätigung darf bei Anreise nicht überschritten werden. Haustierhalter sind für ihre Tiere und auch deren Hinterlassenschaften selbst verantwortlich. Besteigen der Möbel oder beispielsweise Hunde im Bett sind verboten, sowie der Zutritt zum Pool. Gemäß Vorschriften müssen die Haustiere rechtzeitig gegen Tollwut und mögliche weitere Erkrankungen geimpft sein. Die Verantwortung für die Haustiere liegt ausschließlich beim Gast. Die Eigentümer und Istrienferien übernehmen keine Haftung für mögliche Krankheiten und/oder Verletzungen von Haustieren während des Aufenthaltes.

In einigen Unterkünften sind Haustiere nicht erlaubt. Trotzdem können weder Eigentümer noch Istrienferien garantieren, dass nie zuvor Haustiere in der Unterkunft untergebracht wurden. Für allergische Reaktionen kann der Eigentümer oder/und Istrienferien nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Falls ein nicht angekündigtes Haustier mitgebracht werden sollte, behält sich Istrienferien und/oder der Eigentümer vor, den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Zur Folge wird der Gast die Unterkunft innerhalb vier Stunden verlassen müssen. Der Gast hat gegenüber Istrienferien und/oder dem Eigentümer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mietbetrages.

3.3. Lärm

Es ist möglich, dass Gäste Lärm, z.B. von Verkehr, Baustellen und Ähnlichem wahrnehmen können. Für Lärmbelästigungen kann weder der Eigentümer noch Istrienferien zur Verantwortung gezogen werden. Sollte der Gast die öffentliche Ruhe und Ordnung stören und auch nach einer Warnung den Lärm nicht mäßigen, kann dies als Verletzung der Mietvertragsbestimmungen gedeutet werden. Istrienferien und/oder der Eigentümer behalten sich in diesem Fall das Recht vor, den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Zur Folge wird der Gast die Unterkunft innerhalb vier Stunden verlassen müssen. Der Gast hat gegenüber Istrienferien und/oder dem Eigentümer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mietbetrages.

3.4. Pool

Die Nutzung des Pools liegt in der Eigenverantwortung des Gastes. Zur eigenen Sicherheit sollte der Gast die Anweisungen zur Nutzung des Eigentümers befolgen. Kinder dürfen sich nur mit Aufsicht Erwachsener im Bereich des Pools aufhalten. Sollte die Unterkunft in der Nebensaison gebucht werden, besteht die Möglichkeit, dass der Pool je nach Wetterverhältnissen nicht in Betrieb ist.

3.5. Gartenarbeiten

Es ist möglich, dass der Rasen, Pflanzen und/oder Blumen bei einer Unterkunft vor Saisonbeginn neu angelegt werden. Der Gast muss sich bewusst sein, dass in diesem Fall der Rasen bzw. die Pflanzen möglicherweise nicht genügend Zeit hatten, um vollständig anzuwachsen.

3.6. Hausordnung

Der Gast ist verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten, welche in der Unterkunft ausgehängt ist. Sollte sich der Gast nicht an die Hausordnung halten, kann dies als eine Verletzung der Mietvertragsbestimmungen gedeutet werden. Istrienferien und/oder der Eigentümer behalten sich in diesem Fall das Recht vor, den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Zur Folge wird der Gast die Unterkunft innerhalb vier Stunden verlassen müssen. Der Gast hat gegenüber Istrienferien und/oder dem Eigentümer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mietbetrages.

4. PREISE UND ZAHLUNGEN

Sofern nicht anders angegeben, sind alle Preise in Euro ausgewiesen. Um die Buchung zu bestätigen, ist bei Abschluss der Reservierung eine Anzahlung in der Regel von 30% des vereinbarten Mietpreises mit Überweisung innerhalb von drei Arbeitstagen fällig. Nach Erhalt der Anzahlung ist die Buchung bestätigt und der Mietvertrag wurde mit dem Eigentümer abgeschlossen sowie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen. Aus der schriftlichen Buchungsbestätigung können Sie alle erforderlichen Angaben entnehmen. Sollte die Anzahlung innerhalb von drei Arbeitstagen ab Buchungstag nicht erfolgen, kontaktiert Istrienferien den Gast. Sollte keine Reaktion erfolgen und/oder die Anzahlung weiterhin ausbleiben, gilt der Mietvertrag als gekündigt. Istrienferien ist daraufhin berechtigt, ohne den Gast vorab zu benachrichtigen, einen neuen Mietvertrag mit einem anderen Gast einzugehen. Die Kosten für Wasser-, Gas- und Stromverbrauch, Handtücher, Bettwäsche, Küchentücher, Internetzugang, Endreinigung und Instandhaltung des Umschwungs, Instandhaltung des Pools, Kurtaxe sowie die Umsatzsteuer sind im Mietpreis inbegriffen. Je nach Unterkunft ist die Anmeldegebühr inkludiert oder wird zusätzlich zum Mietpreis berechnet.

4.1. Buchungen 31 Tage oder später vor Mietbeginn

a) Die Anzahlung in der Regel von 30% ist bitte innerhalb von drei Arbeitstagen per Bankauftrag zu überweisen.

b) Für die Zahlung des Restbetrags von 70% sind zwei Zahlungsmethoden vorgegeben (je nach Unterkunft):

  • Banküberweisungen werden akzeptiert (30 Tage vor der Anreise fällig).
  • Barzahlung bei der Anreise (bei einigen Unterkünften nicht möglich, je nach Vorgabe der Unterkunft).

Bei Banküberweisungen muss die Zahlung spätestens 30 Tage vor Anreise erfolgen, damit Istrienferien die erhaltene Zahlung an den Eigentümer weiterleiten kann.

Bei Buchungsstornierung werden geleistete Zahlungen gegenüber Istrienferien nicht zurückerstattet. Wir empfehlen dem Gast den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bei seinem Versicherer.

4.2. Buchungen 30 Tage oder kürzer vor Mietbeginn

Bei einer Anreise 30 Tage oder kürzer vor Mietbeginn gelten folgende Bedingungen:

a) Die Banküberweisung der Anzahlung in der Regel in Höhe von 30% des vereinbarten Mietpreises ist sofort fällig.

b) Der Restbetrag in der Regel in Höhe von 70% des vereinbarten Mietpreises ist ebenfalls sofort fällig, außer bei Unterkünften, die eine Bargeldzahlung am Anreisetag (variiert je nach Unterkunft) akzeptieren. Hier bezahlt der Gast den Restbetrag direkt nach der Anreise an den Eigentümer.

4.3. Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

Der Gast ist gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet, die definierten Zahlungsfristen einzuhalten. Sollte sich der Gast nicht an die Zahlungsfristen halten, wird dies als Verletzung der Vertragspflichten betrachtet. Der Mietvertrag kann fristlos gekündigt werden. Istrienferien wird sich natürlich zuvor mit dem Gast in Verbindung setzen und diesem eine Erinnerung mit einer Nachfrist zukommen lassen (obwohl keine Verpflichtung dazu besteht, jedoch ist dies als Dienstleistung an den Gast selbstverständlich). Bereits gezahlte Beträge an Istrienferien können bei einer Kündigung des Mietvertrages nicht zurückerstattet werden.

5. KÜNDIGUNG UND ÄNDERUNGEN

5.1. Kündigungen können nur in schriftlicher Form (per E-Mail) angenommen werden. Die Kündigung des Mietvertrages ist ab Eingangsdatum gültig und unterliegt folgenden Bedingungen:

5.2. Alle Einzahlungen, die bis zum Kündigungstag erfolgt sind, werden bei einer Kündigung des Mietvertrags einbehalten; der Gast hat keinen Anspruch auf Rückerstattung. Istrienferien empfiehlt seinen Gästen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bei ihrem Versicherer.

5.3. Falls der Gast einen anderen Mieter finden sollte, der an seiner Stelle im gleichen Zeitfenster, zum gleichen Preis und unter den gleichen Bedingungen die Unterkunft nutzen möchte, wird der Mietvertrag auf den neuen Gast übertragen. Istrienferien benötigt umgehend alle erforderlichen Angaben, um die schriftliche Buchungsbestätigung auszustellen. Bereits geleistete Zahlungen vom Mietpreis werden von Istrienferien einbehalten, während der neue Gast den Restbetrag bis zum vollen Mietpreis zahlen muss.

5.4. Nach der Buchung einer Unterkunft ist ein Tausch des Objektes nicht möglich. Dabei werden eingegangene Einzahlungen einbehalten, da es sich bei den Eigentümern um natürliche oder juristische Personen handelt, die einen Vertrag über die Vermittlung ihres Objektes mit Istrienferien abgeschlossen haben. Bei der Buchung wird die Rechnung ausgestellt, die Steuer entrichtet und die Zahlungen an den Eigentümer weitergeleitet.

5.5. Falls die Unterkunft aufgrund höherer Gewalt wie z.B. Hochwasser, Brand und Erdbeben nicht vermietet werden kann, können Istrienferien und/oder der Eigentümer nicht zur Verantwortung gezogen und haftbar gemacht werden. In diesem Fall wird, falls möglich, eine alternative Unterkunft angeboten oder die bezahlten Zahlungseingänge werden zurückerstattet.

6. MIETKAUTION

Je nach Unterkunft wird bei der Anreise eine Kaution in bar beim Eigentümer hinterlegt. Diese dient als Absicherung, falls eventuelle Schäden an der Unterkunft, im Außenbereich oder an den Möbeln festgestellt werden. Im Schadensfall kann der Eigentümer die Mietkaution in Anspruch nehmen. Die Höhe der Mietkaution ist in der schriftlichen Buchungsbestätigung vermerkt. Sollte der verursachte Schaden höher als die eingezogene Mietkaution sein, wird der Gast die volle Schadenshöhe übernehmen und an den Eigentümer bezahlen. Sofern keine Schäden festgestellt werden, wird der Eigentümer die hinterlegte Mietkaution bei der Schlüsselübergabe und Abreise an den Gast zurückgeben.

7. Istrienferien ALS VERMITTLER

Istrienferien ist ein Online-Reisebüro, das als Vermittler für die Vermietung von Unterkünften in Istrien agiert. Der Eigentümer gemäß Vertrag zwischen ihm und Istrienferien hat die Pflicht, genaue und vollständige Angaben zu seiner Unterkunft zu machen, sodass der Eigentümer gegenüber dem Gast die volle Verantwortung trägt. Sollte entgegen den Erwartungen von Istrienferien die Buchung nicht abgeschlossen werden können (von Istrienferien nicht vorhersehbar, z.B. durch grobe Vertragsverletzung durch den Eigentümer), kann Istrienferien die Buchung stornieren und die geleisteten Zahlungen an den Gast zurückerstatten. Als Alternative und nach Wahl des Gastes können eventuell ähnliche Unterkünfte zu einem ähnlichen Preis-Leistungsverhältnis angeboten werden.

8. SCHADEN

Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft mit Sorgfalt zu nutzen und im vorgefundenen Zustand zu übergeben. Der Gast haftet für eventuelle Schäden direkt gegenüber dem Eigentümer. Der Eigentümer hat das Recht, den tatsächlich verursachten Schaden zu berechnen. Eine vorsätzliche Beschädigung und Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung wird als Verletzung der Mietvertragsbestimmungen betrachtet. In diesem Fall behalten sich Istrienferien und/oder der Eigentümer das Recht vor, den Mietvertrag fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Als Folge muss der Gast die Unterkunft innerhalb von vier Stunden verlassen. Der Gast hat gegenüber Istrienferien und/oder dem Eigentümer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mietbetrages.

Der Gast ist verpflichtet, jeden Schaden an der Unterkunft oder auf dem Grundstück innerhalb der Mietdauer umgehend dem Eigentümer zu melden. Der Gast wird vor Abreise und Übergabe der Schlüssel zusammen mit dem Eigentümer die Unterkunft und den Umschwung besichtigen bzw. überprüfen.

Falls der Reinigungsaufwand besonders groß ist, bei einem außerordentlich schlechten Zustand der Unterkunft, kann dies ebenfalls als Schaden verstanden und aus der Mietkaution beglichen werden. Istrienferien trägt gegenüber dem Eigentümer oder Gast keinerlei Verantwortung für eventuelle Schäden, sollte der Eigentümer die Mietkaution nicht zurückzahlen wollen. Eventuelle Streitigkeiten werden direkt zwischen Eigentümer und Gast geklärt, ohne Einschaltung von Istrienferien.

9. REKLAMATIONEN, BESCHÄDIGUNGEN, MÄNGELBESEITIGUNG

Bei eventuellen Reklamationen nach Übernahme der Unterkunft, z.B. mangelhafte Reinigung, Schäden oder sonstige Mängel, muss der Gast diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, beanstanden. Reklamationen, die sich auf mangelhafte Reinigung beziehen, müssen sofort beanstandet werden. Die Reklamation ist direkt dem Eigentümer bzw. seinem möglichen Vertreter mitzuteilen. Sollte die Reklamationsbearbeitung für den Gast nicht zufriedenstellend sein, wird sich der Gast direkt telefonisch oder per E-Mail an Istrienferien wenden. Schriftliche Beanstandungen können per E-Mail an info@istrien-ferien.de zugestellt werden. Der Gast muss für jede Mängelbeseitigung eine angemessene Frist setzen bzw. dem Vermieter einräumen. Der Gast verliert seine Ansprüche und kann den Mietvertrag nicht kündigen, falls er dem Eigentümer keine angemessene Frist bezüglich der Ausbesserung der Schäden setzen sollte.

Falls der Gast die Unterkunft auf eigenen Wunsch vorzeitig verlassen sollte, vor dem gebuchten Mietdauerende, hat der Gast keinen Anspruch auf Rückerstattung. Istrienferien übernimmt in diesem Fall keinerlei Haftung. Für immaterielle Schäden wie z.B. Verletzung der Persönlichkeitsrechte können weder Istrienferien noch der Eigentümer zur Verantwortung gezogen werden.

10. TECHNISCHE AUSRÜSTUNG

Es ist die Pflicht des Eigentümers sicherzustellen, dass alle technischen Anlagen in der Unterkunft funktionstüchtig sind. Falls ein Gerät nicht funktioniert oder Störungen aufweist, sollte der Gast den Eigentümer und/oder Istrienferien darüber in Kenntnis setzen. Istrienferien kann somit die Reparatur und schnellstmögliche Mängelbehebung fordern und in die Wege leiten. Der Eigentümer übernimmt hiermit die Pflicht, binnen einer angemessenen Frist die angezeigten Mängel zu beheben. Für Störungen haftet der Eigentümer direkt gegenüber dem Gast. Istrienferien wird alle Hebel in Bewegung setzen, damit die Mängel schnellstmöglich behoben werden.

11. HÖHERE GEWALT

Ist infolge höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Umweltkatastrophen, Grenzschließung, Epidemie, Streik oder ähnlichem) der Bezug der Unterkunft nicht möglich, d.h. sollte der abgeschlossene Mietvertrag nicht eingehalten werden können oder sollte die Vertragserfüllung durch die genannten Punkte erschwert sein, können Istrienferien und der Eigentümer den Mietvertrag kündigen. Weder Istrienferien noch der Eigentümer können für die genannten Umstände haftbar gemacht werden.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN UND ZUSTÄNDIGKEIT

12.1. Druckfehler im Angebot oder auf der Buchungsbestätigung können vorkommen. Dafür kann Istrienferien nicht verantwortlich gemacht werden.

12.2. Alle Informationen auf unserer Webseite werden stets aktualisiert und möglichst detailliert aufgeführt. Die Verantwortung für genaue und vollständige Informationen über die Unterkünfte liegt bei den Eigentümern, da diese von den Eigentümern übernommen werden. Istrienferien kann für mögliche falsche Auskünfte nicht haftbar gemacht werden.

12.3. Die veröffentlichten Daten auf www.istrien-ferien.de wie Fotos, Texte und Ähnliches sind urheberrechtlich geschützt und können von Dritten gesetzlich weder verwendet noch teilweise kopiert werden.

12.4. Der Eigentümer kann, in Absprache mit Istrienferien oder Istrienferien selbst, den Mietvertrag bei Verstößen der Punkte, die in diesen AGB's festgelegt wurden, fristlos kündigen. Als Folge muss der Gast die Unterkunft innerhalb von vier Stunden verlassen und hat keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

12.5. Streitigkeiten werden friedlich und einvernehmlich gelöst. Das Gericht in Pula ist unter Anwendung kroatischer Rechtsnormen zuständig.